Die St. Stephanus Bruderschaft ist eine Stiftung, deren Gründung bis ins 17. Jahrhundert zurückgeht. Zweck der Stiftung war und ist, kirchliche und kommunale Einrichtungen in Zeltingen zu unterhalten sowie in Not geratene Mitglieder der Bruderschaft zu unterstützen. Die Stiftung ist selbstlos tätig; sie verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke. Ferner ist sie eine gemeinnützige und mildtätige Einrichtung zum Nutzen der Katholischen Kirchengemeinde Zeltingen und ihrer Einrichtungen sowie der Einwohner von Zeltingen.
Gemäß Auszug aus der Satzung der Bruderschaft „dienen die Reinerträge des Stiftungsvermögens zur Unterhaltung der Pfarrkirche Zeltingen und deren Einrichtung, der Errichtung und Unterhaltung von Einrichtungen der Pfarrkirche und der Pfarrei, der Errichtung und Förderung sonstiger mildtätiger und gemeinnütziger Einrichtungen und Anstalten in Zeltingen sowie sonstiger Maßnahmen zur Förderung der Wohlfahrt und Gesundheit in Zeltingen“. Das Vermögen der Bruderschaft ergibt sich aus der Verwaltung und Bewirtschaftung verschiedener landwirtschaftlicher Nutzungsflächen.
Die Bruderschaft besteht aus acht Mitgliedern, von denen je vier vom Vorstand der Katholischen Kirchengemeinde Zeltingen und der Gemeindevertretung Zeltingen berufen werden. Die Mitglieder müssen ihren Wohnort in Zeltingen haben. Die Mitglieder tagen mindestens einmal im Jahr, verbunden mit einer Begehung der landwirtschaftlichen Nutzungsflächen, begleitet vom Förster des zuständigen Forstamtes.
Der Vorsitzende ist der jeweilige Bürgermeister der Gemeinde Zeltingen-Rachtig, sofern er seinen Wohnsitz in Zeltingen hat. Im anderen Fall wählt der Verwaltungsrat auf die Dauer seiner Amtszeit einen Vorsitzenden. Stellvertretender Vorsitzender ist der jeweilige Pfarrer der Katholischen Kirchengemeinde Zeltingen.