Die Vorbereitung auf die Firmung 2021 orientiert sich am Lebensraum der Jugendlichen und findet auf Ebene des Dekanates Bernkastel statt. So ist es z. B. möglich, dass sich Freunde/Freundinnen zwischen Hunsrück und Mosel gemeinsam auf das Sakrament der Firmung vorbereiten und auch miteinander gefirmt werden.
Ab diesem Schuljahr wird in den beteiligten Pfarreiengemeinschaften die Firmvorbereitung im jährlichen Rhythmus angeboten. Gefirmt werden die Schüler*innen der 9. Klassen.
Weitere Informationen:
Die Infoveranstaltungen finden statt:
Firmung
Das Wort „Firmung“ leitet sich aus dem lateinischen Wort „firmare“ ab und bedeutet so viel wie „stärken, bestärken“. Ursprünglich war die Firmung Bestandteil eines einzigen Aufnahmeritus in die Kirche.
Bei diesem Ritus gab es 3 Zeichenhandlungen: Eintauchen in Wasser (Taufe), Handauflegung (Firmung) und eucharistisches Mahl (Kommunion).
Heute wird die Firmung mehr als Sakrament der religiösen Reife verstanden und zumeist im Jugendalter gespendet. Der Firmkandidat/die Firmkandidatin soll selbst sagen und entscheiden, ob er oder sie als Christ/in leben möchte. Deshalb wird bei der Firmung nach dem persönlichen Glauben gefragt. Wer das Sakrament der Firmung nicht als Jugendlicher emfangen hat, kann dies auch als Erwachsener nachholen.
Der in der Firmspendung zugesagte Heilige Geist hilft und bestärkt, das eigene Leben aus dem Glauben und in der Verbindung mit der Kirche zu gestalten. Dazu gehört auch die Bereitschaft, sich als Christ/in in Kirche und Gesellschaft zu engagieren und Zeugnis vom christlichen Glauben zu geben.
Die Firmpaten
Ein Firmpate/eine Firmpatin sollte eine Person sein, zu der der Firmling Vertrauen hat, die ihn auf seinem Lebens- und Glaubensweg begleitet und unterstützt. Gerade wenn Fragen nach dem Sinn des Lebens, nach Gott und dem eigenen Glauben aufkommen kann es hilfreich sein jemanden zu haben, den man fragen und persönliche Themen besprechen kann.
Während der Firmspendung stehen die Firmpaten hinter ihrem „Firm-Patenkind“ und legen ihm ihre rechte Hand auf die rechte Schulter. Damit soll deutlich werden: Ich stehe hinter dir, ich befürworte deine Entscheidung zur Firmung, stärke dir den Rücken und unterstütze dich.
Nach Katholischem Kirchenrecht muss der Firmpate mindestens 16 Jahre alt, getauft und gefirmt und Mitglied in der Katholischen Kirche sein. Die Eltern können nicht Firmpaten sein.